ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

  1. VERTRAGSABSCHLIESSUNG:

Unsere Warenangebote -verträge, -bestellungen und -lieferungen liegen ­diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die der Käufer ­ausdrücklich und vorbehaltlos annimmt, zu Grunde, trotz allen abweichenden Bestimmungen unserer Kunden. Unsere Verkaufsverträge sind nur wirksam, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt worden sind. Unsere Preisangebote bilden ein Verkaufsangebot, dessen Annahme durch den Käufer zur Abschliessung des Vertrages führt, nur nach unsere ­Übereinstimmung der Ausführungs- und Zahlungsbedingungen. Der Käufer muss genügende Garantien vorlegen. Im Falle einer Bestellung auf Abruf gilt der Vertrag als abgeschlossen und wird die Versorgung gesichert, erst wenn der Liefertermin durch den Käufer schriftlich bestätigt ist. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Warenpalette jederzeit zu verändern. Solche Veränderungen können in keinem Fall zu einer gezwungenen Lieferung oder zu einem Schadenersatzanspruch führen. Außer ausdrückliches Abkommen unsererseits können die Bestellungen vom Käufer weder widerrufen noch verschoben werden. lm Falle einer durch uns angenommene totale oder ­partielle Bestellungswiderrufung, sind die schon hergestellten oder in Herstellungs-phase Waren, die möglichen  Belastungen, die Untersuchungs- und Forschungskosten, die für die Bestellungen von uns getragen worden sind zu Lasten des Käufers. Unsere Ware kann keinesfalls in die Vereinigten Staaten oder nach Kanada verkauft, exportiert oder dort installiert werden.

  1. LIEFERFRISTEN:

Die Angabe der Lieferfristen ist unverbindlich. Ansprüche auf Entschädigungen im Falle verspäteter Lieferung und/oder Bestellungswiderrufung und/oder Schadenersatzes zu unseren Lasten sind ausgeschlossen, welche die Ursache auch sein möge.

  1. TRANSPORT:

Die Versendung geschieht auf Gefahr des Käufers, auch wenn die Ware frachtfrei zum Versand kommt. Beim Empfang festgestellte Unregelmäßigkeiten, wie fehlende Waren und Beschädigungen, sind schriftlich auf den Frachtbrief festzulegen und innerhalb der DREI Tagen des Empfangs per Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung dem Transporteur zu bestätigen.

  1. REKLAMATIONEN:

Unbeschadet der Anstalten gegenüber dem Transporteur müssen die Reklamationen über sichtbare Mängel, Nichtübereinstimmung der bestellten oder gelieferten Ware oder des Begleitscheines, innerhalb der ACHT Tagen des Empfangs schriftlich gemeldet werden. Es wird keine Reklamation, die nach Verarbeitung der Ware eingereicht wird, in Anspruch genommen. Die Haftung für eine Lagerung an einer Baustelle geht zu Lasten des Empfängers. Im Fall eines kontradiktorisch festgestellten Mangels unserer Ware, und sofern dieser Mangel nicht durch höhere Gewalt oder durch einen schuldhaften Eingriff des Kunden oder eines Dritten verursacht wurde, beschränkt sich unsere Haftung ausschließlich auf die Kosten des Ersatzprodukts und auf dessen Beförderung vor Ort, unter Ausschluss  aller sonstigen Kosten bzw. Schadenersatz jeglicher Art, und insbesondere unter Ausschluss von Ein- bzw. Ausbaukosten, finanziellen Verlusten, entgangenen Gelegenheiten oder Gewinnen, Beeinträchtigungen der Umwelt und pauschalen Schäden. Unsere Haftung ist unter allen Umständen auf die Hälfte des Betrags der betroffenen Bestellung beschränkt. Geringfügige Stärken- Farb- und Gewichtsabweichungen in den Grenzen der üblichen Toleranzen Können nicht als Mangelrüge angesehen werden. Unsere Technik- und Handelsanlagen geben die Gebrauchsanweisungen unserer Waren an. Der Käufer trifft außerdem alle nötigen üblichen Vorsichtsmaßregeln. Die streitigen Waren müssen bis endgültiger Regelung der Reklamation durch den Käufer eingelagert werden. Der Käufer kann die Waren, für die er eine Reklamation eingereicht hat, weder nicht empfangen noch ohne unsere vorherige Genehmigung zurückschicken.

  1. PREISE:

Unsere Preise gelten ab Werk, einschließlich Verpackung, ausschließlich aller Steuern. Die anderen Elemente sind zusätzlich und ausdrücklich auf unseren Rechnungen angegeben. Eine Reklamation über die in unseren Rechnungen angegebenen Preise, die später als FÜNFZEHN Tage nach Empfang eingereicht wird, wird nicht mehr angenommen.

  1. ZAHLUNG:

Alle Rechnungen sind innerhalb DREISSIG Tagen ab Rechnungsdatum Monatsende ohne Skonto zahlungsfällig. Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit, auch während der Ausführung eines Vertrages oder einer Bestellung, eine für uns annehmbare  Garantie der Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden zu verlangen. Die Nichteinhaltung der  Zahlungsfrist einer Rechnung berechtigt zum Einzug sämtlicher offenen Beträge, auch solcher deren Zahlungsfrist noch nicht zum Verfall gekommen ist. Die Nichtzahlung eines Betrages am Fälligkeitsdatum oder die Nichtannahme eines Wechsels innerhalb FÜNFZEHN Tage ab Sendungsdatum, erlaubt uns die weiteren Lieferungen einzustellen, den Vertrag zu verändern oder aufzuheben, unbeschadet jenen Schadenersatzes. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 4 Punkten über dem Leitzins berechnet.
Gemäß Artikel L. 441-6 des Code de commerce (frz. Handelsgesetz) ist bei Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne weitere Formalitäten eine pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € fällig, zu der ggf. die von unserem Unternehmen nachweislich bezahlten zusätzlichen Inkassokosten hinzukommen.

  1. EIGENTUMSVORBEHALTSKLAUSEL:

Laut dieser Eigentumsvorbehaltsklausel bleiben die Waren das Eigentum des Verkäufers bis zur ganzen Zahlung des Preises der gelieferten Waren, einschließlich aller Zinsen, Ausgaben und anderen Kosten, die mit dem Vertrag verbunden sind und auf die der Verkäufer Anspruch hat. In diesem Fall ist die Übergabe eines Schecks, Wechsels oder jenes Zahlungsmittels nicht als Zahlung angesehen, da es zu keinem tatsächlichen Inkasso führt. Die totale oder partielle Nichtzahlung des Preises, welche die Ursache auch sein möge, erlaubt den Verkäufer die Rückerstattung der an den Kunden gelieferten Waren zu verlangen, trotz jenes Pfand, jene Hypothek oder jene andere Art von gesetzlicher gerichtlicher, oder vertraglicher Garantie, die auf die Waren gestellt worden ist. Die Zurückerstattung geschieht zu Lasten des Käufers, ohne dass  der Verkäufer dazu gezwungen ist, die schon bezahlten Beträge zurückzuerstatten. Die Waren, die noch nicht verwendet und verkauft worden sind, werden als erste zurückerstattet. Wir können aber, wenn wir es für richtig halten, entschließen, die Zurückerstattung der Waren aufzugeben und unser Recht auf die Zahlung der geschuldeten Beträge, einschließlich Zinsen, Strafen und zusätzlichen Kosten auszuüben. Im Falle einer totalen oder partiellen Zerstörung der Waren, überträgt der Kunde unserer Firma das Recht auf den an ihm von der Versicherung gezahlten Schadenersatz in Höhe der von ihm an unsere Firma geschuldeten Summen. Wenn der Kunde die Ware weiterverkauft oder verarbeitet, ist er gezwungen, eine Eigentumsvorbehaltsklausel mit dem dritten Käufer zu vereinbaren. Die vorliegende Klausel erlaubt uns die Bezahlung oder die Zurückerstattung der Ware in den Händen des dritten Käufers zu verlangen. lm Falle eines Konkursverfahrens gegen den Kunden oder den dritten Käufer, ist die vorliegende Klausel den Gläubigern, die selber oder durch den Konkursmassenverwalter die betreffenden Waren zurückerstatten werden müssen, gegenüberstellbar.

  1. AUFHEBUNG DES VERTRAGES:

lm falle der NichteinhaItung durch den Kaüfer der von ihm eingegangener Verpflichtungen oder einer Konkurseröffnung, steht dem Käufer das Recht zu, den Vertrag durch Einschreibebrief vollrechtlich zu Lasten des Kaüfers aufzuheben.

  1. HÖHERE GEWALT:

Sind als höhere Gewalt bezeichnet, alle Ereignisse, unabhängig von dem Wille der einer oder anderen Partei oder unwiderstehlich, die die normale Ausführung der Herstellungs- Lieferungs-, und Versorgungsprogramme stören. Die Partei,die die höhere Gewalt geltend macht, benachrichtigt sofort die andere Partei und gibt ihr die Frist, während der sie, ihrer Meinung nach, unfähig sein wird ihre Verpflichtungen einzuhalten, an. Die andere Partei ist dann berechtigt ohne irgendeine Schadenersatzpflicht, sich ihren Pflichten, ausser der Bezahlung der schon empfangenen Waren, zu entziehen, solange die Folgen dieser höheren Gewalt nicht ausser Kraft getreten sind. Diese Beendigung wird durch Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung von der Partei, die die höhere Gewalt geltend gemacht hat, angekündigt. Wenn die Folgen länger als SECHS Monate nach Benachrichtigung der höheren Gewalt dauern, übereinkommen die Parteien über die Entwicklung und die nötigen Änderungen der Bestellung. Wenn sie sich nicht einig werden, dann: – ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn der Käufer die höhere Gewalt geltend macht; – ist der Käufer berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn der Verkäufer die höhere Gewalt geltend macht.

  1. RECHT – GERICHTSSTAND:

Die Vorliegenden allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen, die betreffende Verträge und deren Folgen, sind dem französischen Recht unterworfen. Unsere Firma behält sich aber das Recht vor, in manchen Fällen sich auf des Recht des Kundenlandes zu berufen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, der Vertragsabschließung, -ausführung oder -aufhebung, ist der Tribunal de Commerce de Paris.

  1. SPRACHE:

Nur die französische Übersetzung der vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen ist rechtsverbindlich.