Hinweis zu den Musterausschreibungen

Die Leistungsverzeichnisse sowie die dazu gehörigen Nachweise sind Serviceleistungen und werden nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der uns vorliegenden Angaben erstellt. Die Musterleistungsverzeichnisse stellen keine Planungsleistungen dar und entbinden den Fachplaner, Architekten und Dachdeckermeister nicht von ihrer Prüfpflicht.

Musterausschreibungen